Freitag, 04. April 2025
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Verwaltungsstrukturreform in zweiter Lesung im Senat beschlossen

Rotes Rathaus

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 1. April 2025 den Gesetzentwurf für die einfachgesetzlichen Regelungen sowie die Verfassungsänderungen zur Verwaltungsreform in zweiter Senatsbefassung auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, beschlossen. Damit ist die umfassendste Reform der Berliner Verwaltung in den vergangenen Jahrzehnten vom Senat verabschiedet.

Kern der Reform ist ein neues Landesorganisationsgesetz, welches das bisher geltende Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) ablösen soll. Es verfolgt insbesondere drei Ziele: Klare Zuständigkeiten, stärkere gesamtstädtischen Steuerung und starke Bezirke.
Das aktuell beschlossene Gesetzespaket enthält unter anderem Regelungen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Landes- und der Bezirksebene. Geplant ist auch eine sogenannte Einigungsstelle, die bei Konflikten zwischen Landes- und Bezirksebene eine Lösung finden soll. 

Zudem soll in der Landesverfassung das Konnexitätsprinzip verankert werden: Der Senat muss für Aufgaben, die im Zuständigkeitsbereich der Bezirke liegen, die nötigen Mittel bereitstellen.
Das Konnexitätsprinzip wurde ausdrücklich vom Rat der Bürgermeister eingefordert, deren Sprecherin und Sprecher Clara Herrmann, Frank Bewig und Oliver Igel dies in einer Gemeinsamen Erklärung angefordert haben.

Kommentar:

Die Verwaltungsstruktur-Reform ist ein Kernvorhaben der Berliner Regierungskoalition, das bisher bemerkenswert geräuschlos umgesetzt wurde. Die strittigen Punkte und Verfassungsfragen kommen noch auf den Tisch. — Eine Kommentierung ist zur Zeit verfrüht und wird ausgespart, weil dafür erst noch öffentliche Erklärungen der Parteien abgewartet werden.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung vom 01.04.2025