Ein wichtiger Schritt in der Verwaltungsdigitalisierung wurde realisiert.
Das „Nutzerkonto Bund“, mit dem Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Online-Leistungen der Verwaltung beantragen können, wird erweitert.
Verwaltungsleistungen wie das „ElterngeldDigital“ und die „Corona-Überbrückungshilfe“ können jetzt über das „Nutzerkonto Bund“ in Anspruch genommen werden.
Wichtig für Unternehmen und Kapitalgesellschaften: sie haben nun die Möglichkeit, sich durch natürliche Personen oder andere juristische Personen wie Kanzleien oder Steuerberatungsgesellschaften vertreten zu lassen. Das ist für die tägliche Arbeitspraxis in vielen Unternehmen enorm wichtig.
Wichtiger Meilenstein der Digitalen Agenda der Bundesregierung
Für den Staatssekretär im BMI und Bundes-CIO Dr. Markus Richter ist eine weiterer wichtiger Meilenstein erreicht: „Mit dem Nutzerkonto Bund und der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist die Beantragung von Verwaltungsleistungen auf höchstem Vertrauens- und Sicherheitsniveau möglich. So können Antragstellerinnen und Antragsteller wie auch die Verwaltung von der Richtigkeit der Angaben und der Seriosität des Antrages ausgehen. Das ist bei der Beantragung von geldwerten Verwaltungsleistungen wie der Corona-Überbrückungshilfe enorm wichtig – und schützt beide Seiten wirksam vor Identitätsmissbrauch.“
Die konkreten Verbesserungen beim „Nutzerkonto Bund“
Die in vielen Augen quälend langsamen Fortschritte in der Digitalisierung haben mit vielen Hemmnissen zu tun, die der Komplexität der Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschuldet sind.
Mit dem neuen Angebot „Unternehmen vertreten Unternehmen“ ist z.B. ein viel komplexeres Identitätsmanagement verbunden.
Wenn nun Unternehmen die Möglichkeit bekommen, sich durch andere juristische Personen wie Kanzleien oder Steuerberatungsgesellschaften vertreten zu lassen, müssen auch Mandatierungsfragen in der IT-Sicherheit bedacht werden. Das erklärt auch den notwendigen Mehraufwand in der Systementwicklung.
Die Vertretung eines Unternehmens durch natürliche Personen ist ebenfalls möglich. Bei der Zuordnung eines anderen Unternehmens als Vertreter kann definiert werden, ob Nachrichten an den Postkorb des vertretenen Unternehmens oder an den Postkorb des Vertreters gesendet werden. Dadurch können Behördengänge für ein Unternehmen vollständig durch das vertretende Unternehmen abgewickelt werden.
De-Mail wird unterstützt
Die eigene De-Mail-Adresse kann im Konto hinterlegt werden. Bei Angabe einer De-Mail-Adresse wird diese an die angeschlossenen Fachverfahren übermittelt. Bürgerinnen, Bürger und Organisationen können dadurch ihre De-Mail-Adresse für den verschlüsselten Nachrichtenaustausch mit Behörden nutzen.
ElterngeldDigital digital nutzbar
Für die Nutzung von Verwaltungsleistungen mit dem Nutzerkonto Bund ist die technische Anbindung der Leistungen an das Nutzerkonto notwendig. Erste digitale Leistungen sind inzwischen angebunden: „ElterngeldDigital“ für Bürgerinnen und Bürger ist inzwische als Dienst verfügbar.
Auf dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelten Portal https://elterngeld-digital.de können Eltern mit Wohnsitz in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen ihren Antrag auf Elterngeld online vorbereiten. Das Nutzerkonto Bund ist in das Portal integriert.
Registrierung und Anmeldung erfolgen mit Benutzername und Passwort.
Der neue Online-Service wird noch getestet und weiterentwickelt. Derzeit muss das ausgefüllte Formular noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die zuständige Elterngeldstelle geschickt werden. Auch Bremer Eltern sollen demnächst den Antrag vollständig digital stellen können, wenn sie ihre Online-Ausweisfunktion dafür verwenden.
Weitere Bundesländer müssen sich noch erst mit ihren IT-Systemen auf den neuen Dienst einstellen und werden Schritt für Schritt dazu kommen.
Corona-Überbrückungshilfe über „Nutzerkonto Bund“ beantragen
Für kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb, sowie für gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind, können beim Bund eine Corona-bedingte Liquiditätshilfe beantragen.
Antragstellung und Einreichen der Unterlagen laufen vollständig digital ab.
Die für die Antragstellung erforderliche Registrierung auf der bundesweiten Online-Plattform auf https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de kann ebenfalls mit dem Nutzerkonto Bund und der Online-Ausweisfunktion erfolgen.
Hintergrund zum „Nutzerkonto Bund“
Das Nutzerkonto Bund für Bürgerinnen, Bürger und Organisationen wurde im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) entwickelt und 2019 in einer ersten Version bereitgestellt. Zu der steten Weiterentwicklung des Nutzerkontos Bund gehören neue Funktionen und die Anbindung von immer mehr digitalen Verwaltungsleistungen, die dadurch mit dem Nutzerkonto Bund in Anspruch genommen werden können.
Das Nutzerkonto Bund gewährleistet die sichere Authentifizierung von Personen, die für sich oder im Namen einer Organisation digitale Verwaltungsleistungen nutzen. Neben der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels kommt u. a. die Benutzername-Passwort-Kombination als Identifizierungsmittel in Betracht. Registrierung und Anmeldung erfolgen nach den Vorgaben der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung).
Weitere Informationen:
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:
Moderne Verwaltung