Von Michael Springer
Täglich finden in Berlin viele friedliche Demonstrationen und Protestumzüge statt. In der Berlin-Mitte Zeitung finden sich die täglich in Berlin angemeldeten Demonstrationen in der Rubrik Polizei Aktuell .
Die Proteste der „Letze Generation“ sind nun allerdings zu weit gegangen, und haben Berlins wohl wichtigstes international bedeutsames Wahrzeichen massiv beschädigt. Die aus Sandstein bestehenden Säulen des Brandenburger Tors wurden mit orangener Farbe beschmiert.
Inzwischen wurde eine mindestens 35.000 € teure Reinigungsaktion durchgeführt. Laut der für das Denkmal zuständigen Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) sind rund 80 Prozent der Farbverschmutzung inzwischen beseitigt. Die Bereiche mit einem Graffiti-Schutz wurden daher leicht gereinigt, wobei ernergieintensiv mit Heißwasser und Hochdruckstrahlern gearbeitet wurde.
Sandstein ist jedoch ein poröser Stein, die Farbpartikel dringen in die Poren ein, und lassen sich nicht leicht entfernen. Umfangreiche Tests werden notwendig. Um den Sandstein zu reinigen und Farbe vom Sandstein zu entfernen, versagen herkömmliche Reinigungsmethoden sehr häufig.
Denn Sandstein ist offenporig und hat eine hohe Wasseraufnahmekapazität. Aufgesprühte Farbe kann dadurch tief in die Oberfläche eindringen. Dringt Farbe tiefer ein, muss der Sandstein sogar oberflächlich mit abgetragen werden. Erfolg verspricht dann vor allem das Vakuumstrahl-Verfahren mit dem Schicht für Schicht Farbreste von der Oberfläche abgetragen werden.
Das wird eine sehr teure Angelegenheit, der Reinigungsaufwand und der wirtschaftliche Schaden kann sehr leicht eine sechsstellige Summe erreichen. Eine Summe letztlich der Steuerzahler finanzieren und ggf. zwischenfinanzieren muss, bis die letzte Täter-Person haftbar gemacht werden kann.
Versammlungsrecht: Kautionen für Schadensregulierung erheben?
Eine verwaltungsrechtliche Verschärfung des Versammlungsrechtes sollte in die Diskussion gebracht werden! — Die überwiegende Zahl aller friedlichen Demonstrationen kann dabei von Forderungen nach Kautionen für Schadensregulierungen ausgenommen werden.
Für angekündigte und genehmigte Protestaktionen, bei denen Sachbeschädigungen angekündigt werden, sollte jedoch vorsorglich eine Kaution für Schadensregulierung angefordert werden.
Für Organisationsformen wie „Letze Generation“ sollten zudem Kautionsforderungen verpflichtet werden können. Zumal es wenn es sich um Protestformen mit „angekündigte Straftaten,“ Sachbeschädigungen und agierenden gewerblichen Finanzpartnern handelt, die Strafzahlungen und Sachbeschädigungen finanziell abdecken.
Werden von einer Organisation fortgesetzt unangemeldete Protestaktionen mit Sachbeschädigungen und Nötigungen Dritter durchgeführt, sollten auch allgemeine Kautionsversicherungen für die entsprechende Organisation auferlegt werden können.
Damit es nicht zu verkappten Demonstrationsverboten kommt, werden ohnehin keine Kosten oder Kautionen für polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Versammlung erhoben (z.B. für die begleitenden Polizeibeamten und den Schutz vor Gegendemonstrationen).
Bei allen Protestformen und Demonstrationen mit „Sachzweck Sachbeschädigung“ (ob direkt oder mittelbar), könnten Kautionsforderungen jedoch ein Mittel der Wahl sein, um ausufernde Schäden und Schädigungen Dritter vermeiden zu helfen.