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„Die begrenzten öffentlichen Mittel müssen effektiv eingesetzt werden“

Präsidentin des Rechnungshofs Berlin

Die Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin, Karin Klingen, hat am 10. Februar 2022 im Abgeordnetenhaus den Jahresbericht 2021 vorgestellt.

Die Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin ging vor allem auf die Haushaltssituation des Landes ein. „Aus Sicht des Rechnungshofs geht es darum, begrenzte öffentliche Mittel möglichst effektiv einzusetzen“, sagte die Präsidentin.

Dies ist auch ein Anlaß, die Arbeits der Institution „Rechnungshof“ medial mehr in den Blick zu rücken, und die „finanzpolitischen Großbaustellen in Berlin“ öffentlich kenntlich zu machen und auf die wichtigsten Meilensteine der Arbeit des Rechnungshofs aufmerksam zu machen.

Land Berlin: Vorsitz der Konferenz der Konferenz der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder
Die Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin, Karin Klingen, übernahm am 1. Juli 2021 für ein Jahr den Vorsitz der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Die Konferenz hatte sie zuvor als Nachfolgerin der Präsidentin des Niedersächsischen Rechnungshofs, Dr. Sandra von Klaeden, zur nächsten Vorsitzenden gewählt. Berlin hat damit nach 17 Jahren wieder den Vorsitz der Präsidentenkonferenz inne.
In ihrer Herbstkonferenz vom 4. bis 6. Oktober in Berlin haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder über die aktuelle Finanzlage beraten. Unter dem Vorsitz der Präsidentin des Berliner Rechnungshofs, Karin Klingen, beschlossen sie am 6.10.2021 eine „Berliner Erklärung für eine nachhaltige Finanzpolitik“, in der sie an Bund und Länder appellieren, die Schuldenbremse einzuhalten.

In der Abschlußerklärung der Herbstkonferenz betonten die Teilnehmende noch einmal den Ernst der Lage:

„Die kommenden Haushaltsaufstellungen stehen vor besonderen Herausforderungen. Die Koalitionspartner müssen nicht nur die Finanzierung der in den nächsten zwei Jahren geplanten Maßnahmen konkretisieren, sondern stellen auch die Weichen für den zukünftigen Umgang mit der hohen Verschuldung. Das wird Auswirkungen für mehrere Generationen haben“, sagt die Präsidentin des Rechnungshofs Berlin.


Vorstellung des Jahresberichtes des Rechnungshof Berlin in zwei Teilen
Der Jahresbericht 2021 wurde in zwei Teilen vorgelegt: der ersten Teil des Jahresberichts 2021 wurde bereits am 26.April 2021 vorgelegt und gleichzeitig wurde auch der Berliner Senat und das Abgeordentenhaus unterrichtet.
Der zweite Teil folgte am 6.12.2021. Die Links zu Teil 1 und 2 sind unten aufgeführt. Der am 26. April 2021 veröffentlichte Band 1 enthält ausgewählte Prüfungsergebnisse zur Haushalts- und Wirtschaftsführung Berlins.
In Band 2 wird auf 102 Seiten über die Entwicklung der Finanzlage Berlins sowie über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2019 berichtet.

Rechnungshof Berlin: Pressemitteilung zum Jahresbericht 2021 (zu Band 1) — PDF-Dokument (238.7 kB)
Rechnungshof Berlin: Pressemitteilung zum Jahresbericht 2021 ( zu Band 2) — PDF-Dokument (140.4 kB)

Rechnungshof Berlin: Jahresbericht 2021 (Band 2) – PDF-Dokument 102 Seiten

Der Rechnungshof begrüßt, dass sich die Koalitionspartner bei der Vorstellung ihres Vertrages am 29. November 2021 zur Einhaltung der Schuldenbremse und zu einer nachhaltigen Finanzpolitik bekannt haben.
Präsidentin Klingen sieht jedoch dringenden Bedarf zur Konkretisierung der Finanzierung der Vorhaben im Koalitionsvertrag.
Rechnungshof erwartet aber, dass diese Absichtserklärung und die teilweise noch sehr offenen Finanzierungsfragen konkretisiert werden.

Das Ziel der Koalitionspartner, bis zum Ende der Legislaturperiode einen strukturellen Haushaltsausgleich herbeizuführen, hält der Rechnungshof Berlin für zu wenig ambitioniert.
Auch die Überlegung im Koalitionsvertrag, eine Rückzahlung der Notfallkredite nur vorzusehen, wenn diese nicht ausgeschöpft werden, und mit der bisher vorgesehenen Tilgung möglicherweise erst zum Ende der Legislaturperiode zu beginnen, sieht der Rechnungshof kritisch.

Für problematisch hält der Rechnungshof auch die Ankündigung, für mögliche Verluste der Landesunternehmen im Haushalt 2022/23 erneut Notfallkredite aufzunehmen, obwohl in der Pandemierücklage noch Mittel in Milliardenhöhe vorhanden sind, deren Verwendung noch nicht festgelegt ist.

Der Rechnungshof begrüßt, dass im Koalitionsvertrag Überlegungen für verstärkte Investitionen des Landes festgeschrieben sind. „Wir sehen Pläne, die Investitionstätigkeit verstärkt in Bereiche außerhalb des Kernhaushaltes zu verlagern, jedoch als problematisch an“, sagte Karin Klingen am 6.12.2021. „Wenn etwa Landesunternehmen oder Sondervermögen dafür Kredite aufnehmen, erhöht dies nicht nur deren Schuldenstand, sondern auch das finanzielle Risiko des Landes.”

Ausgewählte Ergebnisse des Jahresberichts 2021:

Corona-bedingte Kreditaufnahme war rechtswidrig
2020 hat Berlin coronabedingte Kredite von 7,3 Milliarden Euro aufgenommen, von denen 5,4 Milliarden nicht ausgegeben wurden. Die Präsidentin kritisierte, dass die Rücklage dem Sinn der Schuldenbremse widerspreche. „Das pauschale Ansparen von Mitteln in erheblichem Umfang für mehrere Jahre ist nicht erlaubt“, sagte sie. Der hessische Staatsgerichtshof habe das Corona-Sondervermögen des Landes aus ähnlichen Gründen für rechtswidrig erklärt. Klingen appellierte, den Beginn der Tilgung der Notfallkredite nicht auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben.

Unzureichende Steuerung bei der Modernisierung der IT der Berliner Verwaltung
Die Präsidentin verwies auch auf die Prüfung des Rechnungshofs zur Digitalisierung der Berliner Verwaltung. Die bis Ende 2022 geplante Migration von 40.000 IKT-Arbeitsplätzen zum IT-Dienstleistungszentrum Berlin war nicht zustande gekommen. Eine Grunderkenntnis aus den Prüfungen des Rechnungshofs sei, dass viele Projekte bereits an der unzureichenden Planung scheiterten, sagte Klingen. Zudem seien immer wieder große Defizite der gesamtstädtischen Steuerung festzustellen.

Kostenexplosion und Bauverzögerungen beim Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
Die Gesamtkosten sind explodiert. Sie haben sich bis heute im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsansatz von 3,85 Millionen Euro auf mehr als 39 Millionen Euro verzehnfacht. Der Zeitrahmen wurde gesprengt. Die Fertigstellung des Bauvorhabens war ursprünglich für Mitte 2019 geplant, verzögert sich aber bis mindestens 2022. Die Bauzeit hat sich somit nahezu verdoppelt. Ursächlich dafür ist ein weitgehend ungeordneter und ungesteuerter Planungsprozess.

Umfassendes Kontrolldefizit im Bereich der betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen
Ein externer Sachverständiger wurde viel zu spät mit Qualitätsprüfungen beauftragt. Er nur 30 Einrichtungen der Eingliederungshilfe, darunter drei betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung, geprüft. Dabei hat er lediglich die Unterlagen der Leistungserbringer gesichtet. Vor-Ort-Kontrollen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei den Trägern hat die Senatsverwaltung bisher nicht durchgeführt.

Hilfen zur Erziehung: Steigende Ausgaben, fehlendes gesamtstädtisches Konzept
In Berlin stiegen die Hilfen zur Erziehung von 26.488 Fällen im Jahr 2016 auf 35.485 Fälle im Jahr 2019. Die Transferausgaben wuchsen im selben Zeitraum von 525 Millionen auf rund 621 Millionen Euro. Trotzdem fehlt noch
immer ein grundlegendes Steuerungskonzept.

Ausgaben in Millionenhöhe durch ein Umgehungsgeschäft der Max-Planck-Gesellschaft
Der Rechnungshof beanstandet, dass die MPG entgegen haushaltsrechtlicher Vorschriften gehandelt hat und ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Verträge mit erheblichen finanziellen Lasten zu ihren Ungunsten geschlossen und die vorherige Einwilligung der Zuwendungsgeber nicht eingeholt hat. Anstelle der kalkulierten Neubaukosten von 11,6 Millionen Euro für ein neues Gebädue sind nunmehr mindestens 20,2 Millionen Euro zu finanzieren.


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