Gesetz zum „Berliner Mietendeckel“ ist nichtig
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt.Der Beschluß vom 25. März 2021 (2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20) ist in der Entscheidung eindeutig und klar: „Regelungen zur Miethöhe für frei
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